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Strafrecht

- Verteidigung in Strafverfahren
- Pflichtverteidigung

Ein Straf­ver­fah­ren ist für die Be­trof­fe­nen be­la­stend und mit Ri­si­ken ver­bun­den.

Eine Verteidigung ohne einen Verteidiger führt mangels Einsicht in die Ermittlungsakten und ohne genaue Kenntnis des Rechts und des Verfahrensrechts zu fehlerhaften Weichenstellungen für das Verfahren, welche nachträglich nur schwer oder sogar gänzlich nicht zu korrigieren sind. Die Verteidigung sollte deshalb so früh wie möglich einsetzen, um nachteilige Folgen auszuschließen.

Der Verteidiger muss rechtzeitig die Rechte seines Mandanten wahren, in das Gespräch mit den Verfolgungsbehörden eintreten und zudem auch den Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht in dem Interesse des Mandanten nicht scheuen.

Die Wah­rung Ih­rer Rech­te im Ver­fah­ren, die pro­fes­sio­nel­le Be­ra­tung wäh­rend des Ver­fah­rens und die Ver­tei­di­gung im Ver­fah­ren ist un­ser An­lie­gen.

 

Notruf

Wir sind im Fall der Ver­haf­tung, der Durch­su­chung und an­de­ren Zwangsmaß­nah­men der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den für Sie un­ter un­se­rer Not­ruf­num­mer 0151/53124397 rund um die Uhr zu errei­chen.

Auch mit­ten in der Nacht er­hal­ten Sie je­der­zeit die ak­tu­ell er­for­der­li­che Hil­fe, Sie spre­chen dann di­rekt mit dem Ver­tei­di­ger.

Ge­geb­enen­falls er­scheint der Ver­tei­di­ger auf Ih­re An­for­de­rung vor Ort, um Ih­re Rech­te zu wah­ren.

Notruf

Notruf in Strafsachen:

0151 / 531 24 397

Anwaltskanzlei Varavin
Georgstraße 48
30159 Hannover


Tel.: 0511-3888362
Fax: 0
511-3888534

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